Lese-Rechtschreib-Schwäche, LRS
Die Lese- Rechtschreibschwäche/LRS zählt zu den international anerkannten schulischen Teilleistungsstörungen gemäß ICD 10.
Die betroffenen Kinder/Jugendlichen/Erwachsenen weisen Defizite in einem abgegrenzten Bereich auf, nämlich im Lesen und Schreiben.
Die anderen kognitiven Bereiche sind von dieser Teilleistungsstörung nicht betroffen.
Die resultierenden Leistungsschwächen bleiben oft lange Zeit unbemerkt oder werden bagatellisiert bis Sekundärprobleme entstehen aufgrund der andauernden Misserfolgserfahrungen, der Schwierigkeiten beim Erledigen der Hausaufgaben und der familiären Konflikte.
Es droht ein negativer Teufelskreis, der von genereller Schulangst- oder Verweigerung und übergreifenden psychologischen Problemen bis zur Depression führen kann.
Haben Sie den Verdacht Ihr Kind leidet an einer überdauernden Lese-Rechtschreibstörung?
Kommen Ihnen folgende Symptome bekannt vor?
- Hat Ihr Kind Schwierigkeiten mit der Sprache, mit Buchstaben und Wörtern?
- Treten auffällige und viele Probleme beim Lesen und Schreiben auf?
- Verwechselt Ihr Kind ähnliche Buchstaben wie b-d-p oder ei und ie ?
- Macht Ihr Kind nicht nur auffällig viele, sondern auch immer wieder unterschiedliche Fehler in der Rechtschreibung?
- Hat Ihr Kind Schwierigkeiten beim Abschreiben von Sätzen und Texten?
- Fällt es Ihrem Kind schwer gelernte Regeln der Rechtschreibung oder auch Merkwörter dauerhaft abzuspeichern?
- Ist die Handschrift unleserlich?
- Zeigt Ihr Kind beim Lesen ein geringes Lesetempo?
- Verliert es häufig die Zeile und stockt im Lesefluss?
- Passiert es Ihrem Kind, dass es beim Lesen Buchstaben, Silben und Wörter hinzufügt oder weglässt oder Wörter einfach rät?
Die Ursachen können vielfältig sein. Neben der erblichen Disposition können die Wahrnehmung, die Aufmerksamkeit und neurophysiologische Auffälligkeiten beteiligt sein.
Ein genaues Hinschauen und möglicherweise eine frühe Unterstützung lohnt sich, um entstandene Lücken zu schließen und Folgeprobleme zu vermeiden.
Eine LRS-Therapie wird überwiegend von den Eltern selbst finanziert. Die Kosten teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen werden die Kosten der Lerntherapie über das zuständige Jugendamt nach dem KJHG §35a erstattet.
Benötigen Sie Informationen zur Antragstellung beim Jugendamt, sprechen Sie mich gerne an.